Eine Private Krankenversicherung für Ärzte mit Aufenthalt in Entwicklungsländern ist zu empfehlen.

Auch Ärzte werden krank, besonders wenn sie sich international für Opfer von Gewalt oder Krankheiten einsetzen und wissen auf Grund ihrer Tätigkeit sicherlich die Vorteile einer privaten Krankenversicherung zu schätzen. Neben der freien Arztwahl und dem weltweiten Versicherungsschutz profitieren in der Privatkrankenkasse versicherte Personen außerdem von dem umfangreichen Leistungskatalog, der sich deutlich von dem Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkasse unterscheidet. Je nach Tarif sind beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem komfortablen Einbettzimmer möglich. Einen PKV Vergleich erhält man auf dieser Webseite.

Ärzte beziehungsweise Zahnärzte mit eigener Praxis, also selbstständige Ärzte beziehungsweise Zahnärzte, unterliegen nicht der Versicherungspflicht für die Gesetzliche Krankenversicherung und können sich dementsprechend mittels einer Privat Krankenversicherung absichern.

Für Ärzte und Zahnärzte im Angestelltenverhältnis ist die Versicherungspflichtgrenze von Bedeutung, diese liegt im Jahr 2009 bei 48.600,00 Euro. Bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren, erlischt die Versicherungspflicht, eine Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung ist dann möglich. Angestellte Ärzte und Zahnärzte mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich mittels privaten Zusatzversicherungen zusätzlich absichern. Auf der Seite www.private.krankenversicherung.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de kann man ein kostenloses Angebot anfordern. Hier geht es zur Webseite.

Ärzte im Praktikum (AiP) haben in der Regel den Status eines Angestellten und unterliegen dementsprechend der Versicherungspflicht für die Gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings können sich Ärzte im Praktikum von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und sich in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht muss die Befreiung erfolgen. Die Befreiung kann in der Regel nicht widerrufen werden, das heißt, sie ist für die gesamte Ausbildungsphase als AiP gültig.
Bei Eintritt einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit mit Bezug von entsprechenden Leistungen lebt die Versicherungspflicht zwar wieder auf, endet jedoch sobald die Tätigkeit als Arzt im Praktikum wieder aufgenommen wird. Die Befreiung endet regulär mit Abschluss der Ausbildung als AiP. Weitere Informationen findet man auf www.krankenversicherung-private.net

 

 

PKV Tarif für Ärzte

Von den verschiedenen privaten Krankenversicherungs-unternehmen werden spezielle Ärztetarife offeriert. Diese Speziallösungen nehmen auf den individuellen Bedarf der Versicherungsnehmer Rücksicht.

So kann unter anderem das Alter des Arztes eine Rolle spielen, angeboten werden beispielsweise Tarife für junge Ärzte, die Altersgrenze für den Eintritt in diesen Tarif liegt zum Beispiel bei 45 Jahren.

Und auch für Medizinstudenten gibt es verschiedene Versicherungslösungen. Interessant sind hier nicht nur die vergleichsweise günstigen Versicherungsbeiträge, sondern auch der Sachverhalt, dass mit Eintritt der Altersgrenze (zum Beispiel 34. Lebensjahr) ein Wechsel in den nächst höheren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.

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